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Anmeldung

Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in der alten Wohngemeinde abzumelden (persönlich oder via eUmzug).

eUmzug (Onlineanmeldung) Voraussetzung für einen Umzug innerhalb des Kantons Solothurn

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)

eUmzug (Onlineanmeldung) Voraussetzung für einen Zuzug in den Kanton Solothurn

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Personen mit ausländischer Nationalität haben nach erfolgter Anmeldung das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in (Papierform) für die Anpassung der Adresse und Ausstellung eines Ausweises in Kreditkartenformat sowie eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte bei der Gemeindeverealtung einzureichen. Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühren für den Ausländerausweis direkt am Schalter zu bezahlen.

Personen mit Wochenaufenthalt oder Auskunftssperren können diesen Dienst nicht nutzen.

Hier geht es zum eUmzug
Informationen eUmzug

Persönliche Anmeldung
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis (pro Person)
  • Familienausweis (bei Kindern)
  • Scheidungsurteil/Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)

Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis (pro Person)
  • Familienausweis (bei Kindern)
  • Scheidungsurteil/Sorgerechtsnachweis (bei Kindern)

Die Gebühren für den Ausländerausweis sind direkt am Schalter zu bezahlen.

Zuzug aus dem Ausland
Der Zuzug vom Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Zuziehende Personen haben sich nach Einreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Ausländische Staatsbürger bringen bitte zusätzlich den Arbeitsvertrag mit.

Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingen (siehe Anmeldung Dienstleistungen).

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