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3.2.2023
Veterinärdienst Solothurn - Verlängerung der Vogelgrippe-Massnahmen
Am 24. November 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schweizweite Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe erlassen, dies mit Gültigkeit bis 15. Februar 2023. Weil das Risiko einer Einschleppung von Vogelgrippe in die Geflügelbestände aktuell weiterhin als hoch eingeschätzt wird, hat das BLV inzwischen beschlossen, die Massnahmen bis vorerst 15. März 2023 zu verlängern. Beachten Sie bitte hierzu auch die Medienmitteilung des BLV vom 02.02.2023 weiter