Abmeldung
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
eUmzug (Onlineabmeldung) Voraussetzung für einen Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
eUmzug (Onlineabmeldung) Voraussetzung für einen Wegzug aus dem Kanton Solothurn
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
Grundvoraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet.
Personen mit Wochenaufenthalt oder Auskunftssperren können diesen Dienst nicht nutzen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist im Kanton Solothurn die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngmeinde nicht mehr nötig. Aus diesem Grund senden wir diesen bei einem Wegzug zurück.
Hier geht es zum eUmzug
Information zum eUmzug
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Persönliche Abmeldung
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.
Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingen (siehe Abmeldung Dienstleistungen).
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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