Hundekontrolle
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Oberdorf als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.
=> Neuer Hund
Waren Sie bereits Hundehalter und haben einen neuen Hund? Sie können mit Ihrer Personen-ID die Registrierung des Hundes beim Tierarzt direkt vornehmen.
=> Registrierung Welpen
Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert anschliessend den Hund in Amicus.
=> Tod
Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann auch von der Gemeindeverwaltung oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden.
=> Wegzug/Umzug
Informieren Sie die Gemeindeverwaltung bei der Abmeldung, dass Sie in Besitz eines Hundes sind. Falls Sie ins Ausland ziehen, meldet die Gemeinde einen «Wegzug ins Ausland». Hunde, welche zum Zeitpunkt des Wegzugs auf Ihrer Personen-ID registriert sind, werden damit automatisch «exportiert».
=> Versicherung
Im Hundegesetz § 7 Abs. 2 sind die Hundehaltenden verpflichtet, bei der Anmeldung den Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 10 abgeschlossen ist. Die Halter haben eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinärdienst des Kanton Solothurns.
Auf www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie Informationen zu Halterwechsel und Einführung/Ausführung von Hunden aus/ins Ausland.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|