Anlassbewilligung (Gesuch)
Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei Anlässen / Veranstaltungen in der Kächschür beträgt die Eingabefrist 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Für alle anderen Anlässe / Veranstaltungen muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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