Adressänderung / Umzug innerhalb von Oberdorf
Umzug innerhalb Oberdorf
Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.
eUmzug (Onlineumzugsmeldung)
Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Papierform) für die Anpassung der Adresse und Ausstellung eines Ausweises in Kreditkartenformat einzureichen. Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühr von CHF 30.00 (für Erwachsene) CHF 20.00 (für Kinder) zu bezahlen.
Drittstaatangehörige haben nach erfolgtem Umzug bei der Einwohnerkontrolle die Gebühr von CHF 30.00 (pro Person) zu bezahlen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Persönliche Vorsprache
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- neuer Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Neuer Mietnachweis oder Bestätigung Untermiete
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |