Gesuch Anlassbewilligung
Je nach Grösse des Anlasses / der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig.
Bei Anlässen / Veranstaltungen in der Kächschür beträgt die Eingabefrist 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
Für alle anderen Anlässe / Veranstaltungen muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Die Einwohnergemeinde als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |