Allgemeinverfügung Feuer und Feuerwerksverbot
Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 5 "sehr gross"
Es ist verboten, im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) ein offenes Feuer zu machen. Es ist verboten mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pellets, etc.) zu feuern.
- Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. (Details im FAQ unten)
Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Es wird empfohlen keine Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen.
Waldbrand Hotline
032 627 61 61 (täglich 08:00 - 19:00 Uhr)
Amt für Militär und BevölkerungsschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Übersicht Waldbrandgefahr Bundesamt für UmweltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots (PDF, 118 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots |
| Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot (PDF, 144 kB) | Download | 1 | Kanton Solothurn, Absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot |
| Merkblatt Waldbrandpraevention Kt SO (PDF, 661 kB) | Download | 2 | Merkblatt Waldbrandpraevention Kt SO |