Allgemeinverfügung Feuer und Feuerwerksverbot
Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 4 "gross"
Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Waldbrand Hotline
032 627 61 61 (täglich 08:00 - 19:00 Uhr)
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Übersicht Waldbrandgefahr Bundesamt für UmweltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Feuer und Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Feuer und Feuerwerksverbot |
| Merkblatt Waldbrandpraevention Kt SO (PDF, 661 kB) | Download | 1 | Merkblatt Waldbrandpraevention Kt SO |