Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Für die Beglaubigung von Unterschriften ist die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident der Gemeinde Oberdorf zuständig.
Es ist ein Termin zu vereinbaren um sicherzustellen, dass eine unterschriftsberechtigte Person anwesend ist.
Wichtig:
- Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.
- Diejenige Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen. Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
- Bei der Beglaubigung einer Fotokopie ist das Original mitzunehmen. Die zu beglaubigende Fotokopie wird durch die Gemeindeverwaltung angefertigt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 032 622 95 66 | heidi.lenz@oberdorf.ch |