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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn in die Sichtlasche (Adresse Gemeinde muss ersichtlich sein)
  4. Zustellkuvert zukleben, frankieren und per Post versenden oder in den Abstimmungsbriefkasten des Gemeindehauses, Weissensteinstrasse 95, Oberdorf, bis spätestens am Abstimmungssonntag, 10.00 Uhr, einwerfen. (Achtung: B-Post braucht mindestens 3-5 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
• ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
• die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
• das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
• das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Im Vorfeld zu den Wahlen und Abstimmungen können Sie sich unter www.ch.ch ausführlich über die jeweiligen Sachgeschäfte informieren.