Widerruf Feuerverbot Kanton Solothurn
Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 3 "erheblich"
Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.
Waldbrand Hotline
032 627 61 61 (täglich 08:00 - 19:00 Uhr)
Amt für Militär und BevölkerungsschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Übersicht Waldbrandgefahr Bundesamt für UmweltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben (PDF, 102 kB) | Download | 0 | Kanton Solothurn Feuerverbot Stufe 4 wird aufgehoben |