Allgemeinverfügung Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern
Die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen aus Fliessgewässern ist ausschliesslich mit einer Bewilligung des Kantons (siehe hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), ausgestellt durch das Amt für Umwelt, und nur noch unter Auflagen in den Abend- und Nachtstunden erlaubt. Die betroffenen Landwirte werden bezüglich der aktuell geltenden Einschränkungen laufend durch das Amt für Umwelt informiert.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Betretungs- und Fischereiverbot (PDF, 119 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Betretungs- und Fischereiverbot |