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Einbürgerungsverfahren

Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die das Bürgerrecht von Oberdorf SO erwerben möchten, sowie ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen möchten, finden nachstehend die relevanten Informationen zum Verfahren.

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens richtet sich nach der persönlichen Situation der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers. Je nach Fall ist für die Einbürgerung die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zusätzlich die kantonalen Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Amt für Gemeinden - Bürgerrecht
Informationen, Rechtsgrundlage und Formulare

Weitere Informationen sind dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.

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