Abmeldung
Abmeldung
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
eUmzug (Onlineabmeldung)
Beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist im Kanton Solothurn die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngmeinde nicht mehr nötig. Aus diesem Grund senden wir diesen bei einem Wegzug zurück.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Persönliche Abmeldung
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 032 622 95 66 | info@oberdorf.ch |
Name | Beschreibung |
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