Kopfzeile

Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden.

Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Rötistrasse 4
4501 Solothurn
Tel. 032 627 75 90
Fax 032 627 76 26
kesb-rs@ddi.so.ch

Website

Öffnungszeiten

Schalter- und Telefonzeiten

Montag - Freitag 10:00 - 11:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon